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Informationen zum Kauf eines Immobilien-Objektes
in Frankreich

Objekte:  Unsere Auswahl umfasst nur Objekte von privaten Besitzern, die über unsere Partner zum Kauf angeboten werden
   
Beschreibungen: Sind eine nüchterne, unbeschönigende Informationsbasis, wie sie uns von den Partner-Büros mitgeteilt  wurden. Sie sind manchmal etwas zu wenig ausführlich, die Fotos zeigen nicht immer die besten Seiten der Objekte: lassen Sie sich nicht dadurch beeinflussen, die Besichtigung alleine legt Ihnen alle Vor- und Nachteile einer Immobilie offen.
   
Preise: Die angegebenen Preise sind immer die offiziell in Frankreich publizierten Preise in Euro (natürlich Verhandlungspreise). Vermittlungsgebühren und Kommissionen sind in den Preisen inbegriffen.
   
Agenturen Die Agenturen in einem Ort oder einer Region haben meistens dieselben Objekte zum Verkauf, weshalb sich ihr Besuch für Sie nicht lohnen dürfte und vor allem ein Zeitverlust wäre, da sie nicht auf Ihre Wünsche vorbereitet sind.
   
Finanzierung: Kredite über französische Institute (in der Schweiz und in Frankreich) ab CHF 50'000.– und für bis zu 75 % des Kaufpreises (ohne Erwerbs-Nebenkosten) oder des Kaufpreises plus Ausbaukosten sind möglich. Verlangte Garantien: Hypothek im 1. Rang, Abtretung einer Lebensversicherung und der Gebäudeversicherung. Monatliche Amortisation, Laufzeit maximal 20 Jahre.
 
Unsere bevorzugte Adresse: Banque du Crédit Agricole (Suisse) S.A.
  Freie Strasse 47 Tel. 061  262 08 70
  4001 Basel Fax  061  262 08 78
   
Vorvertrag: Definitive Kaufzusage / Verkaufzusage (compromis de vente) vom Käufer an den Verkäufer / vom Verkäufer an den Käufer (über die Immobilien-Agentur und den Notar). Er kann noch auflösende Bedingungen (conditions suspensives) enthalten (Kredit-Zusage einer Bank usw.). Dabei muss eine Garantiezahlung (dépot de garantie) von ca. 10% des Kaufpreises auf ein Sperrkonto beim Notar geleistet werden. Wenn der Kauf  - aus vom Käufer unabhängigen Gründen oder wegen der auflösenden Bedingungen - nicht zustande kommt, wird ihm diese Garantiezahlung zurückerstattet. Der Vorvertrag muss schriftlich erfolgen.
   
Vorabklärungen des Notars (nach dem Vorvertrag!): Richtigkeit der Angaben über das Objekt, Verkaufsberechtigung, Vorkaufsrechte, Gemeinderechte, Wegerechte, Hypothekarbelastung, Gemeinde-Bauplanung, Dienstbarkeiten, Zertifikate über die Verwendung von Blei, Asbest und den Termitenbefall etc. Dauer circa ein bis zwei Monate. 
Die Erwerbs-Nebenkosten für Notar, Handänderung, lokale, regionale Steuern und Grundbucheintrag belaufen sich auf etwa  6.5 % des Kaufpreises (nicht im Kaufpreis inbegriffen!).
   
Kaufvertrag:  notariell beglaubigt (acte de vente),  circa 4-8 Wochen nach der Kaufzusage, vom Notar ausgestellt, sichert eine seriöse Abwicklung des Kaufs/Verkaufs mit Garantien für beide Parteien. Unterschriften, Bezahlung des Rest-Kaufbetrages und der Erwerbs-Nebenkosten beim Notar.
   
Steuern (F): Liegenschafts-Steuern (impôt foncier, taxe d’habitation):
Von Objekt-Wert, der Grundstücks-Grösse, der Gemeinde abhängig und nicht sehr hoch, unsere Partner können Sie bei jedem Objekt informieren.
Einkommens-Steuern: Sind abhängig von Ihrem Einkommen und der Niederlassungs-Gemeinde.
   
Aufenthalt: Für Nicht-Erwerbstätige mit geregelten finanziellen Verhältnissen normalerweise kein Problem. Ferienhäuser dürfen offiziell nur 3 Monate dauernd, insgesamt  6 Monate im Jahr ohne besondere Bewilligung bewohnt werden.
   
Auswanderung:
Ratgeber für Auslandschweizer: EDA, Auslandschweizer-Dienst (Überblick)
Tel.  031 324 23 98
Länderbeschrieb: BFM, Auswanderung und Stagiaires 
Tel.  031 322 42 02
Auslandschweizer-Sekretariat: Tel.  031 351 61 00
   
Kranken-
versicherung:
Der Fonds (Auslandschweizer) Tel.  031 381 04 94
Beratungsfirmen: Emigration Now Tel.  044 422 81 81
  ASN, Advisory Services Network  Tel.  043 399 89 89
   
Ausfuhr Hausrat: Persönliche Effekten und gebrauchte Möbel mit schriftlicher Eingabe einer Inventarliste sind zollfrei (ca. 7% bei direkter Deklaration an der Grenze), unterliegen aber der MwSt. Nur den aktuellen Wert angeben, nicht den Versicherungswert!
   
Vermietung: Langzeit-Vermietung und Verwaltung kann über unsere Partner in den Regionen vermittelt werden.In den südlichen Regionen von März bis Oktober und im Dezember als Ferien-Objekte möglich.
Midi- Villas kümmert sich erfolgreich um die Vermietung von Ferienhäusern, Villen und Landhäusern gehobenen Standards an Interessenten aus der Schweiz und dem Ausland. www.midi-villas.ch
   
Langzeit-Miete:  In Frankreich sind ca. 70% der privaten Immobilien-Objekte im Besitz der Bewohner. Für Miet-Häuser existieren lange Wartelisten in den Immobilien-Büros. Wenn ein Besitzer sein Haus verkaufen möchte, kann er es nicht zur Vermietung ausschreiben, da es während der Vermietung nicht besichtigt werden kann. Vermietet werden hauptsächlich Appartements in den Städten, sowie auch Häuser in den Residenz-Anlagen in den Ferien-Regionen.
   
Miete/Kauf: Von den privaten Objekt-Besitzern in der Regel nicht erwünscht. Erkundigen Sie sich aber zur Sicherheit während der Besichtigungen bei den Verkäufern.
   

 

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